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10 Fragen und Antworten rund ums Auto
1. Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?
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zur Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
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zur Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
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zur Unfallrekonstruktion
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zur Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)
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für Odltimergutachten
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für Verkehrsmesstechnik (Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlichtverstöße)
2. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ?
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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen
Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach
herrschender Rechtsprechung die Kosten für ein Gutachten zum Schaden gehören,
der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?
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Bei einem klaren Bagatellschaden und bei Teilschuld. Im Zweifelsfall informieren wir
Sie, so dass Sie bei einer Gutachten-Beauftragung grundsätzlich kein Kostenrisiko
haben.
4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen
Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ?
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Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf die Einschaltung eines
unabhängigen Sachverständigen besteht.
5. Wie kann der Geschädigte bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt
überhaupt einen seriösen, qualifizierten Sachverständigen auswählen?
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Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister /
Techniker oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus über die öffentliche Bestellung
und Vereidigung durch eine IHK verfügt. Über unseren Zentralruf 06838-9060 kann
jederzeit ein entsprechend qualifizierter Sachverständiger in unserem Tätigkeitgebiet
im Saarland und Rheinland-Pfalz erfragt werden.
6. Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ?
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Bei Kaskoschäden ist in der Regel die Versicherung weisungsberechtigt. Ist man mit
der Schadenfeststellung durch die Versicherung nicht einverstanden, besteht die
Möglichkeit, ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einzuleiten. In diesem
Verfahren beauftragt der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen seines
Vertrauens. Sofern hiernach keine Einigung erzielt wird, werden beide Gutachten von
einem Obmann beurteilt. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC
Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
7. Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen
Kostenvoranschlag von meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ?
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Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlässt,
erlebt häufig böse Überraschungen. Der Kostenvoranschlag hat später oft keine
ausreichende Beweiskraft. In der Regel fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung,
zum Fahrzeugwert, zum Restwert, zur Reparaturdauer und zu evtl. Abzügen. Erst der
Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten
"einfachen" Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten
Blechschaden auch tragende Teile beschädigt, die oft zunächst nicht erkannt bzw.
festgestellt werden. In jedem Fall geht der Geschädigte bei Einschaltung eines
qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
8. Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten?
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Die Kfz-Sachverständigen rechnen bei einem Schadengutachten überwiegend auf
Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch
bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. Unfallrekonstruktionsgutachten
und technische Gutachten werden nach Zeitaufwand berechnet.
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Bevor wir kostenauslösend tätig werden, prüfen wir zunächst ob evtl. Gutachtenkosten
nicht vom Schadenverursacher oder einer Rechtschutzversicherung zu tragen sind.
Insoweit gehen Sie mit einer Gutachtenbeauftragung zunächst keinerlei Kostenrisiko
ein.
9. Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten? Was empfiehlt der Kfz-
Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat?
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Das Wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe bewahren". Halten Sie einen handlichen
Unfallratgeber bei Ihren Fahrzeugpapieren bereit, wo Sie im Fall eines Falles alle
Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den
Unfallgegner, die Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen
Sie einen versierten Verkehrsrechtsanwalt und achten Sie auf die Einschaltung eines
qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen und sichern Sie die Beweise am
Unfallort durch Fotos oder rufen Sie uns direkt zur Unfallstelle.
10. Wo kann das verunfallte Fahrzeug repariert werden ?
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Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewälten Werkstatt Ihres Vertrauens
reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie
Reparatur und damit die Verkehrsicherheit Ihres Fahrzeuges.
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