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10 Fragen und Antworten rund ums Auto
1. Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ? zur Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall zur Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang zur Unfallrekonstruktion zur Fahrzeugbewertung (Wertgutachten) für Odltimergutachten für Verkehrsmesstechnik (Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlichtverstöße) 2. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ? Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach herrschender Rechtsprechung die Kosten für ein Gutachten zum Schaden gehören, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. 3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ? Bei einem klaren Bagatellschaden und bei Teilschuld. Im Zweifelsfall informieren wir Sie, so dass Sie bei einer Gutachten-Beauftragung grundsätzlich kein Kostenrisiko haben. 4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen  Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ? Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. 5. Wie kann der Geschädigte bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt   überhaupt einen seriösen, qualifizierten Sachverständigen auswählen? Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister / Techniker oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus über die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK verfügt. Über unseren Zentralruf 06838-9060 kann jederzeit ein entsprechend qualifizierter Sachverständiger in unserem Tätigkeitgebiet im Saarland und Rheinland-Pfalz erfragt werden. 6. Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ? Bei Kaskoschäden ist in der Regel die Versicherung weisungsberechtigt. Ist man mit der Schadenfeststellung durch die Versicherung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einzuleiten. In diesem Verfahren beauftragt der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen seines Vertrauens. Sofern hiernach keine Einigung erzielt wird, werden beide Gutachten von einem Obmann beurteilt. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten. 7. Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag von meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ? Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. Der Kostenvoranschlag hat später oft keine ausreichende Beweiskraft. In der Regel fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung, zum Fahrzeugwert, zum Restwert, zur Reparaturdauer und zu evtl. Abzügen. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten "einfachen" Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden auch tragende Teile beschädigt, die oft zunächst nicht erkannt bzw. festgestellt werden. In jedem Fall geht der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher. 8. Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten? Die Kfz-Sachverständigen rechnen bei einem Schadengutachten überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. Unfallrekonstruktionsgutachten und technische Gutachten werden nach Zeitaufwand berechnet. Bevor wir kostenauslösend tätig werden, prüfen wir zunächst ob evtl. Gutachtenkosten nicht vom Schadenverursacher oder einer Rechtschutzversicherung zu tragen sind. Insoweit gehen Sie mit einer Gutachtenbeauftragung zunächst keinerlei Kostenrisiko ein. 9. Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten? Was empfiehlt der Kfz- Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat? Das Wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallratgeber bei Ihren Fahrzeugpapieren bereit, wo Sie im Fall eines Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, die Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen versierten Verkehrsrechtsanwalt und achten Sie auf die Einschaltung eines qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen und sichern Sie die Beweise am Unfallort durch Fotos oder rufen Sie uns direkt zur Unfallstelle. 10. Wo kann das verunfallte Fahrzeug repariert werden ? Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewälten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrsicherheit Ihres Fahrzeuges.
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