unfallgutachter-göbel.de
Technische Gutachten
Schadenfälle und technische Mängel im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen haben
häufig, insbesondere aber nach einem Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeugkauf oder nach einer
Reparatur, Fremdnutzung etc. ein juristisches Nachspiel. Auch hier gilt wie bei der
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen:
"Wer klagt (Schadensersatzansprüche geltend macht), muss beweisen!"
Insoweit sollte auch hier möglichst zeitnah zum Schadenereignis bzw. zur Feststellung
eines Mangels eine technische Beweissicherung erfolgen. Der Gesetzgeber hat hierfür
das Instrument des so genannten "gerichtlichen Beweisverfahrens" geschaffen, das
einem evtl. später folgenden Zivilverfahren vorgeschaltet wird, damit bis zur Einleitung des
Zivilverfahrens keine Beweise verloren gehen.
Sprechen Sie uns hinsichtlich des Prozedere an, wir beraten Sie ohne
Kostenrisiko.
Bei welchen Fragen können wir helfen?
•
Was war die Ursache für einen Motor-, Getriebe-, Differentialschaden nach einem
Gebrauchtwagenkauf, nach Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten oder
Fremdnutzung?
•
Lag die Schadenursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers, der Werkstatt
oder des Nutzers?
Bei einem Schaden oder Mangel ist das Erstberatungsgespräch kostenlos.
Sprechen Sie uns diesbezüglich möglichst ereignisnah an - wir helfen Ihnen
gerechtfertigte Schadenersatzansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls
ungerechtfertigte Ansprüche der Gegenseite abzuwehren.
© Copyright Klaus-Peter Göbel 2016